Kurzwaffen, wie z.B. Revolver und Pistolen, können seit Juli 2017 lt. den Bestimmungen des Deutschen Waffengesetzes § 36 gemeinsam gelagert werden, wenn der Kurzwaffentresor die Sicherheitsstufe EN 0 aufweist. Faustfeuerwaffen dürfen nur im ungeladenen Zustand in den Kurzwaffentresor.
Ein geprüfter Kurzwaffenschrank wird nach strengen EU-Kriterien getestet, ein Aufbruch wird simuliert und der Kurzwaffentresor mit verschiedenen Werkzeugen bearbeitet. Die Einheit wird nicht in Zeit, sondern in Widerstand (RU = resistent units) angegeben. Der Widerstandsgrad EN 0 beträgt 30/30 RU.
Die Plakette im Inneren bestätigt den zertifizierten Einbruchschutz. Ein ungeprüfter Faustwaffentresor darf nur für reine Munitionslagerung verwendet werden.
Kurzwaffenschränke der Klasse EN 0 sind versicherbar:
Privat bis zu € 40.000, --
Gewerblich bis zu € 10.000, --
Tresore für Pistolen, Revolver und andere Faustfeuerwaffen sind in der Sicherheitsstufe EN 0 doppelwandig, besitzen ein geprüftes Schloss. Fachboden und/oder Innentresor können bei der Innenausstattung vorhanden sein, ebenso Waffenhalter aus Schaumstoff für die Kurzwaffen.