Pistolen, Revolver und andere Faustfeuerwaffen dürfen in Deutschland nur ungeladen aufbewahrt werden. Die wichtigsten Bestimmungen des Deutschen Waffengesetzes sind im § 36 angeführt.
Ein Kurzwaffentresor mit Klasse EN 1 erlaubt die gemeinsame Lagerung von Kurzwaffen und Munition, da er entsprechend strengen EU-Richtlinien geprüft wurde. Ein Aufbruch wird simuliert und der Kurzwaffentresor mit verschiedenen Werkzeugen bearbeitet. Die Einheit wird nicht in Zeit, sondern in Widerstand (RU = resistent units) angegeben. Der Widerstandsgrad EN 1 beträgt 30/50 RU.
Die Plakette im Inneren bestätigt den zertifizierten Einbruchschutz. Ein ungeprüfter Faustwaffentresor darf nur für reine Munitionslagerung verwendet werden.
Bei er Anzahl der Kurzwaffen gibt es keine Beschränkung.
Kurzwaffenschränke der Klasse EN 1 sind versicherbar:
Privat bis zu € 65.000, --
Gewerblich bis zu € 20.000, --
Tresore für Pistolen, Revolver und andere Faustfeuerwaffen sind in der Sicherheitsstufe EN 1 doppelwandig, besitzen ein geprüftes Schloss. Fachboden und/oder Innentresor können bei der Innenausstattung vorhanden sein, ebenso Waffenhalter aus Schaumstoff für die Kurzwaffen.