In Deutschland gilt bei der Aufbewahrung von Munition folgendes:
Genauso wichtig wie die Lagerung der Waffen, ist auch die fachgerechte Unterbringung der dazugehörigen Munition (Büchsenpatronen, Schrotpatronen, Luftgewehrpatronen, Pistolenpatronen, Revolverpatronen etc.).
Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes (ab 6. Juli 2017) dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden, allerdings nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Klasse 0 oder höher, also zum Beispiel der Klasse 1 entspricht.
Zur alleinigen Lagerung von Munition, sind auch Tresore bzw. Waffenschränke der Sicherheitsstufen A, Sicherheitsstufe B und Sicherheitsstufe A+B gemäß VDMA 24992 Stand Mai 1995 sowie nicht geprüfte Tresore zulässig, außer die Behörde schreibt Ihnen etwas anderes vor. Genauere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zum Waffengesetz.
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