Nicht nur Jäger, sondern auch Sportschützen besitzen Lang- oder Kurzwaffen bzw. die entsprechende Munition dazu und daher ist eine sichere Waffenaufbewahrung oberstes Gebot. Finden Sie hier geeignte Waffenschränke für Sportschützen
In geprüften Waffenschränken (EN 0 oder EN 1 Klasse) dürfen Gewehre, Flinten, Büchsen, Revolver, Faustfeuerwaffen und Munition (Patronen) gemeinsam aufbewahrt werden, da die Kriterien des Deutschen Waffengesetzes § 36 erfüllt sind.
Bei der Aufstellung des Waffenschrankes für Sportschützen ist darauf zu achten, dass er sich außer Reichweite von Kindern befindet. Ein Waffenschrank muss immer verlässlich abgesperrt werden!
Geprüfte Waffenschränke sind zertifiziert (hinsichtlich Einbruchschutz) und versicherbar.