Das Waffengesetz in Deutschland ist ein umfangreiches Regelwerk, das den Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen streng regelt. Es verfolgt das Ziel, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig den rechtmäßigen Waffenbesitz für Sport und Jagd zu ermöglichen. Die gesetzlichen Vorgaben richten sich an Menschen, die eine Waffe legal besitzen möchten, und erfordern, dass sie über die nötige Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkenntnis verfügen.
Zudem sind auch strenge Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition festgelegt, die unter anderem den Kauf von Waffenschränken betreffen. Für jeden Waffenbesitzer ist es nicht nur für sie eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen Mitmenschen wichtig, die zentralen Aspekte des deutschen Waffengesetze zu kennen und zu wissen, welche Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen wichtig ist.
Wenn in Deutschland um den Besitz von Waffen geht, werden deutliche Unterschiede gemacht. So gibt es zum Beispiel die erlaubnisfreien Waffen als auch die Modelle, für welche Sie eine Waffenbesitzkarte bzw. Erlaubnis benötigen.
Zu den erlaubnisfreien Waffen gehören unter andrem Folgende:
Um in Deutschland einen Waffenbesitzschein zu erlangen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst ist es erforderlich, dass der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt ist, um Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6 mm (.22, .22 lfb) mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie von bis zu 200 Joule zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für spezielle Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12, sofern diese nach der entsprechenden Sportordnung zugelassen sind. Für den Erwerb anderer Waffen liegt das Mindestalter jedoch bei 21 Jahren. Des Weiteren müssen Antragsteller, die noch nicht 25 Jahre alt sind, ein amts- oder fachärztliches sowie fachpsychologisches Attest über ihre geistige Eignung vorlegen. Diese Anforderung gilt nicht für die zuvor genannten Waffen.
Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Zuverlässigkeit, die gemäß § 5 des Waffengesetzes festgelegt ist. Diese Zuverlässigkeit ist beispielsweise nicht gegeben, wenn eine Person wegen eines Verbrechens oder zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wurde. Wiederholte oder gravierende Verstöße gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz sowie eine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation führen ebenfalls zum Ausschluss der Zuverlässigkeit.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die persönliche Eignung (§ 6). Diese gilt als nicht gegeben bei Personen, die unter Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie an psychischen Erkrankungen leiden oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie unvorsichtig oder unsachgemäß mit Waffen umgehen.
Zusätzlich ist der Nachweis der Sachkunde (§ 7) erforderlich. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse in waffentechnischen und rechtlichen Aspekten verfügt. Dies geschieht in der Regel durch die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang, gefolgt von einer Sachkundeprüfung. Der Deutsche Schützenbund (DSB) stellt hierfür spezifische Richtlinien auf, die die Anforderungen an den Nachweis der Sachkunde festlegen.
Waffenbesitzer sind dazu verpflichtet, stets dafür zu sorge, dass Dritte bzw. Unbefugte keinen Zugriff auf die Waffe haben. Dazu gehören nicht nur Freunde oder die Kinder, sondern auch der Ehepartner. Zusätzlich gilt die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung aller Waffenarten, was sogar für Schreckschuss- sowie Luftdruckwaffen gilt. Ein weiterer und sehr wichtiger Punkt ist, dass Waffen, die erlaubnispflichtig sind, immer ungeladen sowie in klassifizierten Behältnissen aufbewahrt werden müssen.
Gut zu wissen: Die wohl wichtigsten gesetzlichen Regelungen bezüglich der Waffenaufbewahrung in Deutschland sind im § 36 des Waffengesetzes und in den §§ 13 und 14 der allgemeinen Waffengesetzverordnung.
Welche Waffen zu den erlaubnisfreien Modellen gehören, habe wir Ihnen ja bereits vorgestellt. Trotzdem dürfen diese nicht offen in der Wohnung herumliegen. Auch die Waffen mit F-Zeichen sowie dem PTB-Zeichen müssen entsprechend dem Waffengesetz untergebracht werden. Dabei ist es wichtig, diese ungeladen in einem verschlossenen Behältnis unterzubringen. Hierzu eignen sich unterschiedliche Waffenschränke hervorragend.
Wichtig zu wissen: Die Geschosse von Federdruck-, CO2- sowie Druckluftwaffen fallen laut dem Waffengesetz nicht zur Munition.
Auch dies Waffen müssen selbstverständlich waffengesetzkonform untergebracht werden. Die Regeln sind dabei leicht verständlich und lassen sich mit einem hochwertigen Waffenschrank einfach umsetzen.
Sämtliche erlaubnispflichtige Munition muss in einem Stahlbehältnis untergebracht werden. Dieses benötigt zwar keine spezielle Klassifizierung, jedoch muss es mit einem Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Schloss abgeriegelt werden, sodass die Munition vor dem Zugriff Dritter komplett geschützt wird.
In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1 und einem Widerstandsgrad 0 sowie einem Eigengewicht von unter 200 Kilogramm dürfen Sie Langwaffen komplett unbegrenzt lagern. Bei Kurzwaffen ist die Anzahl auf maximal fünf begrenzt und die Munition können Sie in einem solchen Waffenschrank ohne räumliche Trennung aufbewahren.
Handelt es sich um einen Waffenschrank der Norn DIN/EN 1143-1, der jedoch ein Gewicht von mehr als 200 Kilogramm auf die Waage bringt, können Sie nicht nur unbegrenzt viele Langwaffen, sondern auch bis zu zehn Kurzwaffen lagern. Bei der Munition hat sich dementsprechend auch nichts geändert.
Wenn Sie einen Waffenschrank mit der Norm DIN/EN 1143-1 und einem Widerstandsgrad I haben, spielt das Gewicht keine Rolle. Diesen können Sie nutzen, um eine unbegrenzte Anzahl an Lang- und Kurzwaffen aufzubewahren.
Bei Sammlerwaffen hingegen sind besondere Regelungen zu beachten. Diese können sich je nach Einzelfall erheblich voneinander unterscheiden. Es empfiehlt sich, sich stets direkt bei der zuständigen Waffenbehörde Informationen einzuholen. Es ist möglich, dass auf Antrag spezielle Ausnahmeregelungen erlassen werden können, die es ermöglichen, diese Waffen zu Ausstellungszwecken sichtbar in Vitrinen oder anderen geeigneten Orten zu präsentieren. Solche Regelungen variieren und müssen im individuellen Fall geprüft werden.
Um das Risiko von Sicherheitslücken durch verlorene oder missbräuchlich genutzte Schlüssel zu minimieren, wird die Verwendung eines Zahlenkombinationsschlosses empfohlen. Diese Art der Sicherung reduziert die Abhängigkeit von physischen Schlüsseln und erhöht die allgemeine Sicherheit des Waffenschranks.
In Bezug auf den Standort des Waffenschranks ist es wünschenswert, dass dieser innerhalb der Wohnung aufgestellt wird. Ausnahmen, wie die Unterbringung in einem Keller oder Dachboden, sind in bestimmten Fällen möglich, müssen jedoch jeweils einer umfassenden Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verankerung des Waffenschranks. Sie stellt einen wesentlichen Sicherheitsfaktor dar und ist Teil der Gesamtbewertung gemäß der Norm DIN/EN 1143-1. Zwar sind entsprechende Verankerungen für Waffenschränke mit einem Gewicht von unter 1000 kg nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch wird dringend empfohlen, auch diese Modelle zu verankern. In der Regel wird von den Herstellern geeignetes Verankerungsmaterial bereitgestellt, das mit einer detaillierten Anleitung kommt, um eine sichere und unkomplizierte Installation zu gewährleisten. Die Kombination dieser Maßnahmen trägt dazu bei, dass die Waffen nicht nur sicher, sondern auch gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden.
Bei der Waffenlagerung hat ein Gebot Vorrang – SICHERHEIT! Hier finden Sie die zu beachtenden Vorschriften im Überblick:
WAFFENART | KLASSE 0 UNTER 200 KG | KLASSE 0 ÜBER 200 KG | KLASSE 1 |
---|---|---|---|
Kurzwaffen | 5 | 10 | unbegrenzt |
Langwaffen | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Munition | für Kurz- & Langwaffen | für Kurz- & Langwaffen | für Kurz- & Langwaffen |
Das Waffengesetz in Deutschland stellt einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Sicherheit dar und ist darauf ausgelegt, den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu fördern und gleichzeitig potenzielle Gefahren zu minimieren. Durch strenge Vorgaben, die für den Erwerb, Besitz und die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen gelten, wird sichergestellt, dass nur geeignete und zuverlässige Personen Zugang zu diesen gefährlichen Objekten erhalten.
Die Regelungen zur Aufbewahrung, insbesondere die Anforderungen an Waffenschränke, sind darauf ausgelegt, unbefugten Zugriff und Diebstahl zu verhindern. Wenn Sie einen Waffenschrank kaufen möchten, ist es daher besonders wichtig, stets die Anforderungen im Auge zu behalten. Individualisierte Lösungen, wie die besonderen Regelungen für Sammlerwaffen, zeigen, dass das Gesetz flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse und Umstände eingeht, ohne die Sicherheit aus den Augen zu verlieren.
Die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen, wie die Verwendung von Zahlenkombinationsschlössern und die Verankerung von Waffenschränken, sind wichtige Aspekte für die Gewährleistung einer sicheren Umgebung, in der Waffen aufbewahrt werden. Letztlich muss jeder Waffenbesitzer, der die gesetzlichen Vorgaben einhält und sich verantwortungsvoll verhält, zur allgemeinen Sicherheit beitragen. Zusammengefasst ist das Waffengesetz in Deutschland ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Landes, der sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch die Interessen von legitimen Waffenbesitzern berücksichtigt. Es bleibt entscheidend, dass alle Beteiligten sich aktiv um eine sichere und verantwortungsvolle Handhabung von Waffen bemühen.
Wir weisen darauf hin, dass wir hier nur Auszüge und allgemeine Informationen über die Lagerung von Waffen aus dem Waffengesetz entnommen haben. Unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html - , finden Sie sämtliche Details über das deutsche Waffengesetz. Wir raten Ihnen das ganze Gesetz durchzulesen. Scheuen Sie sich nicht bei speziellen Fragen Ihre für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren.
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte in unserem Ratgeber zum Waffengesetz.