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Waffengesetz Deutschland

Was ist zu beachten?

ACHTUNG HINWEIS: In Deutschland gibt es ab dem 6. Juli 2017 eine neue Verordnung zur Aufbewahrung von Waffen.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Waffengesetz:

Waffenbesitzer müssen auf alle Fälle dafür sorgen, dass ihre Waffen keinesfalls in die Hände von Unbefugten oder gar Kindern kommen und deshalb entsprechende Vorkehrungen treffen, damit weder durch Diebstahl oder spielerische Neugier etwas passiert. Aus diesem Grund sollten Kurzwaffen, Langwaffen oder Munition unbedingt in dafür angefertigten Tresoren, den Waffenschränken gelagert werden.

Durch das Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes muss das Sicherheitsbehältnis in welchem Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad „0“ entsprechen. Es dürfen nur ungeladene Waffen in dem Behältnis aufbewahrt werden.

Waffengesetz Deutschland
Waffengesetz Paragraph

Im Deutschen Waffengesetz heißt es unter § 36:

Waffenschränke der Sicherheitsstufe 0:

Unter 200 kg - Es ist gestattet eine unbeschränkte Zahl an Langwaffen inklusive Munition und maximal 5 Kurzwaffen inklusive Munition zu lagern.
Über 200 kg - Es ist gestattet eine unbeschränkte Zahl an Langwaffen inklusive Munition und maximal 10 Kurzwaffen inklusive Munition zu lagern.

Waffenschränke der Sicherheitsstufe 1:
Bei Behältnissen mit der Sicherheitsstufe 1 ist es gestattet eine unbeschränkte Anzahl an Lang- und Kurzwaffen inklusive Munition zu lagern.

Es gilt jedoch ein Bestandsschutz, das bedeutet, dass Sicherheitsbehältnisse, die bis zum 5. Juli 2017 erworben wurden weiterhin bis zur maximal erlaubten Anzahl an Waffen verwendet werden dürfen.

Bei der Waffenlagerung hat ein Gebot Vorrang – SICHERHEIT! Hier finden Sie die zu beachtenden Vorschriften im Überblick:

WAFFENARTKLASSE 0 UNTER 200 KGKLASSE 0 ÜBER 200 KGKLASSE 1

Kurzwaffen

Kurzwaffen

510unbegrenzt

Langwaffen

Langwaffen

unbegrenztunbegrenztunbegrenzt

Munition

Munition

für Kurz- & Langwaffenfür Kurz- & Langwaffenfür Kurz- & Langwaffen

Wir weisen darauf hin, dass wir hier nur Auszüge über die Lagerung von Waffen aus dem Waffengesetz entnommen haben. Unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html - das ist auch unsere Quelle - , finden Sie sämtliche Details über das deutsche Waffengesetz. Wir raten Ihnen das ganze Gesetz durchzulesen. Scheuen Sie sich nicht bei speziellen Fragen Ihre für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren.