Bei der Waffenlagerung hat ein Gebot Vorrang – SICHERHEIT!
In Deutschland gibt es genaue Bestimmungen zur Lagerung von Waffen und Munition. Die Vorschriften sind im § 36 Waffengesetz (WaffG) sowie in § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) genau angeführt. Nicht geprüfte Tresore dürfen in Deutschland nur als Munitionsschrank verwendet werden. Wenn Kurz- oder Langwaffen gelagert werden, müssen die Waffenschränke einen bestimmten Widerstandsgrad nach EN 1143-1 vorweisen.